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Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße-Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet unter https://www.steinau.eu und https://www.steinau.de erreichbare Website der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Websites, mobilen Anwendungen und Apps im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und
§ 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Barrierefreiheit auf der aktuell erreichbaren Website mit den zuvor genannten technischen Spezifikationen vollständig erfüllt.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.01.2024 erstellt. Letzte Überprüfung und Aktualisierung: 13.01.2026
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Magistrat der Stadt Steinau an der Straße
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon (0 66 63) 973-0
E-Mail: magistrat@steinau.de
Fax (0 66 63) 973-50
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: (06 41) 303 29 01
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
