Aufgrund der Veranstaltung "SSC 2026" schließt das Freibad Steinau am Samstag, den 08.08.2026 früher. Mehr lesen...
Ortsgericht
Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Rechtsgrundlagen der Ortsgerichte ist das Ortsgerichtsgesetz.
In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind Ortsgerichte u. a. mit folgenden Aufgaben betraut:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher und privater Urkunden
- Sicherung von Nachlässen
- Aufstellung von Nachlassinventaren
- Erteilung von Sterbefallsanzeigen
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Ortsgerichte erhoben.
Zuständig für Steinau und die Stadtteile Bellings, Marborn, Seidenroth
Zuständig für die Stadtteile Hintersteinau, Neustall, Rabenstein, Rebsdorf, Sarrod, Uerzell und Ulmbach
Zuständig für den Stadtteil Marjoß
