Personalausweis
Allgemeine Hinweise
Bitte achten Sie bei der Antragstellung für Ausweis- und Passdokumente auf das Vorliegen der entsprechenden Unterlagen. Nur dann kann eine zügige Antragstellung erfolgen.
Sofern Sie eine Auslandsreise planen, empfehlen wir dringend, sich vor Antragstellung über die Einreisebestimmungen im Reiseland zu informieren. Dies ist über die Homepage des Auswärtigen Amtes oder bei Ihrem Reiseveranstalter möglich. Hier erfahren Sie auch, welche Reisedokumente benötigt werden. Besondere Vorschriften gelten bei Kreuzfahrten, informieren Sie sich hier bei Ihrem Reiseveranstalter.
Sollte Ihr Ausweis/Passdokument verloren gegangen sein, können Sie den Verlust auch online unter unserem Formularservice melden...
Personalausweis
Benötigt bei Antragstellung werden:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Person, für die der Ausweis beantragt wird
- alter Personalausweis bzw. Kinderreisepass
- Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
(bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde) - ggf. Bescheinigung über Namensänderung
- ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)
Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären. Einen Mustervordruck zum Einverständnis erhalten Sie hier.
Wichtige Hinweise zum Passbild
Bis einschließlich 30.04.2025 werden Passbilder analog entgegengenommen.
Ab dem 02.05.2025 sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen. Beim Fotograf erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Lichtbildes einen QR-Code. Der QR-Code ist bei Antragstellung vorzulegen, da nur hiermit das Lichtbild abgerufen werden kann. Beachten Sie bitte auch die Gültigkeitsdauer des QR-Codes von 6 Monaten.
Zertifizierte Fotografen in der Region zur Erstellung digitaler Lichtbilder finden Sie hier.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Passbild die biometrischen Vorgaben erfüllt und keine Schatten / Überbelichtung oder Spiegelungen (z.B. auf Brille) aufweist! Die Fotomustertafel können Sie sich hier aufrufen.
Informationen zum Personalausweis
Weitere Informationen zum Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion gibt es unter www.personalausweisportal.de.
Benötigt bei Abholung
- alter Personalausweis / Kinderpass
- bei Abholung durch andere Person:
schriftliche Vollmacht bei Beantragung bis 14.02.2025 oder
schriftliche Vollmacht bei Beantragung ab 17.02.2025
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Personen, die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- 10 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
Gebühren:
- Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €
- Ausstellung ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €