Schiedsamt: (stellvertretende) Schiedsperson gesucht
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamts- bzw. Schiedsstellenbezirk wohnen.
Die Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die in das Amt gewählte Person bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Schiedsperson sollte schreibgewand sein, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung besitzen.
Es besteht die Möglichkeit, die Schiedspersonen für Ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend auszubilden.
Die schriftliche Bewerbung ist bis zum 31.03.2026 zu richten an den
Magistrat der Stadt Steinau an der Straße
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
E-Mail: magistrat@steinau.de
Weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle können dem Hessischen Schiedsamtsgesetz (HschAG) entnommen werden. Auskünfte erteilt der Sachbearbeiter Herr Schmidt, Tel.: (0 66 63) 973 30 oder E-Mail: horst.schmidt@steinau.de
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