Artenschutz-Wespen und Hornissen: Gefährliche Sommergäste?
Bei einem Aufenthalt im Freien sind sie ungebetene Gäste - aber Wespen und Hornissen sind keineswegs nur lästig oder etwa besonders gefährlich.
Was man auf den ersten Blick nicht immer gleich erkennt: Es gibt viele verschiedene Wespenarten - in Mitteleuropa etwa 500 - mit sehr unterschiedlicher Lebensweise.
Unter den 11 staatenbildenden Arten sind nur zwei - die Deutsche Wespe (lateinischer Name: Paravespula germanica) und die Gewöhnliche oder Gemeine Wespe (Paravespula vulgaris) - diejenigen, die, von Süßspeisen angelockt, im Sommer zum Ärgernis werden.
Einzeln lebende Wespen (sogenannte Solitär-Wespen im Gegensatz zu den staatenbildenden Arten) sind meist harmlose Blütenbesucher oder Insektenfresser und damit aus menschlicher Sicht sogar nützliche Tiere. Auch die Arbeiterinnen der Wespenstaaten sind bis zum Sommer mit dem Eintragen von Insektennahrung für die Wespenlarven beschäftigt. Erst wenn die Wespenkönigin die Eiablage eingestellt hat und keine Brut mehr zu betreuen ist, fliegen sie mit Vorliebe süßes Obst und den Kuchen an der Kaffeetafel im Freien an.
Bei Beachtung einiger Verhaltensmaßregeln lassen sich jedoch schmerzhafte Begegnungen mit diesen naschhaften Gästen vermeiden. Solange sich Wespen durch Abwehrreaktionen des Menschen, wie z.B. wildes Herumschlagen mit den Händen, nicht bedroht fühlen, bleiben sie friedlich. Im Freien sollten Süßspeisen abgedeckt werden und den Zugang in Innenräume, in denen Speisen aufbewahrt werden, kann man durch Vorhänge oder Insektengitter versperren.
In den seltensten Fällen wird es notwendig sein, Wespennester am Haus oder im Garten zu entfernen. Tritt man nicht zu dicht an ein solches Nest heran und beunruhigt die Tiere nicht, bleiben Wespen harmlose "Mitbewohner". Die Deutsche und die Gemeine Wespe, die einzig lästig werden können, bauen unterirdische Nester oder nutzen Hohlräume. Freihängende Nester sind charakteristisch für friedliche Wespenvölker. Zu Unrecht wird der Hornisse (Vespa crabro) besondere Gefährlichkeit nachgesagt. Sie baut sehr große Nester in Hohlräumen und verhält sich friedlich, wenn sie sich nicht angegriffen fühlt.
Wespenstaaten existieren nur einen Sommer und es ist gut möglich vorzusorgen und die Ansiedlung an besonders problematischen Stellen - z.B. durch Verschluss für die Nestanlage geeigneter Hohlräume - zu verhindern.
Alle wildlebenden Tiere, somit auch Wespen, unterliegen einem allgemeinem Schutz nach dem Naturschutzgesetz, d.h. sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet oder beunruhigt werden. Hornissen, Hummeln und Wildbienen stehen darüber hinaus sogar unter besonderem Artenschutz.
Sollte in Ausnahmefällen, z.B. in Kindergärten oder auf Spielplätzen, doch einmal die Entfernung eines Nestes angezeigt sein, muss eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises (Kreisausschuss Main-Kinzig, Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum, Sachgebiet 70.3 Umwelt- und Naturschutz – Bearbeiter: Herr Zeh, Fon (0 6051) 85 15 627, stellv. Frau Deuse-Wodicka, Fon (0 60 51) 85 14 431) eingeholt werden. Dabei ist eine Umsiedlung einer Vernichtung vorzuziehen.
Zusätzlich helfen Personen weiter, die an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben und bei der Unteren Naturschutzbehörde als „Wespenbeauftragte“ gemeldet sind. In Steinau sind in dieser Funktion Imker tätig. Sie führen Beratungen durch und können im Bedarfsfall bei vorliegender Genehmigung auch teilweise fachgerecht Umsiedlungen ausführen. Daneben gibt es Einzelfirmen, die über eine Zulassung für Umsiedlungen dieser Tiere verfügen.
Fachliche Auskünfte erteilt ebenfalls die Umweltbeauftragte der Stadt Steinau, Frau Claudia Bäumer (Fon 0 66 63 – 973 61)
Wespen gehören zu unserer einheimischen Tierwelt und haben, wie andere Arten auch, ein Lebensrecht. Wer sich einmal näher mit diesen interessanten Tieren beschäftigt, wird überrascht sein, wie unterschiedlich und vielgestaltig das Leben dieser Insekten aussieht und wie wichtig auch ihre Rolle im Naturhaushalt ist. Unsinnige Vernichtungsaktionen sollten daher der Vergangenheit angehören!