Magistrat (Gemeindevorstand)
Bedeutung des Magistats
Gemäß § 9 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) besorgt der Gemeindevorstand die laufende Verwaltung. Der Gemeindevorstand führt in Städten die Bezeichnung Magistrat und ist kollegial zu gestalten. Der Magistrat besteht gem. § 65 Hessischer Gemeindeordnung (HGO) aus dem Bürgermeister als Vorsitzender, der/m ehrenamtlichen Ersten Stadträtin/Stadtrat und weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträten deren Anzahl in der Hauptsatzung festgelegt ist.
In Steinau an der Straße besteht der Magistrat aus weiteren acht ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträten.
Funktion |
Name |
Partei |
Erster Stadtrat |
Arnold Lifka |
BGM |
Stadtrat |
Hans-Jürgen Simon |
BGM |
Stadtrat |
Marianne Rüttger |
SPD |
Stadtrat |
Gerald Hofmann |
UBL |
Stadtrat |
Dietmar Berthold |
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Stadträtin |
Riefer |
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